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Klage, eingereicht am 6. Dezember 2011 - Caventa/HABM - Anson's Herrenhaus (B BERG)

(Rechtssache T-631/11)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Caventa AG (Rekingen, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Krenzel)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Anson's Herrenhaus KG (Düsseldorf, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 15. September 2011 in der Sache R 2014/2010-1 aufzuheben;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die das Wortelement "B BERG" enthält, für Waren der Klassen 25 und 28.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Anson's Herrenhaus KG.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke "Christian Berg" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 18, 25 und 35.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Der Widerspruch wurde zurückgewiesen.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben und die Anmeldung zurückgewiesen.

Klagegründe: Zwischen den sich gegenüberstehenden Waren bestehe keine Ähnlichkeit, zwischen den sich gegenüberstehenden Zeichen bestehe keine Verwechslungsgefahr.

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