Klage, eingereicht am 25. Januar 2013 - Cezar/HABM - Poli-Eco (Fußleisten)
(Rechtssache T-39/13)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: Cezar Przedsiębiorstwo Produkcyjne Dariusz Bogdan Niewiński (Ełk, Polen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Nentwig und G. Becker)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Poli-Eco Tworzywa Sztuczne sp. z o.o. (Szprotawa, Polen)
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 8. November 2012 (Sache R 1512/2010-3) aufzuheben;
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, dessen Nichtigerklärung beantragt wurde: Geschmacksmuster "Fußleisten" - Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 70 438-0002.
Inhaber des Gemeinschaftsgeschmacksmusters: Kläger.
Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Der Antrag auf Nichtigerklärung wurde auf fehlende Neuheit und Eigenart gemäß Art. 25 Abs. 1 Buchst. b in Verbindung mit Art. 4 bis 6 der Verordnung Nr. 6/2002 des Rates gestützt.
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Nichtigerklärung des angefochtenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 25 Abs. 1 Buchst. b, Art. 63 Abs. 1 und Art. 62 Abs. 1 der Verordnung Nr. 6/2002 des Rates.
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