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Klage, eingereicht am 10. Juni 2014 – Superficies de Alimentación/Kommission

(Rechtssache T-433/14)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Superficies de Alimentación, SA (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. López Gómez, abogado)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt

den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären;

hilfsweise, den Beschluss, mit dem das als spanisches True-Lease-Modell [SEAF] bezeichnete steuerliche Maßnahmenpaket als eine neue und mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe bezeichnet wird, für nichtig zu erklären;

hilfsweise, die Art. 1 und 4 des angefochtenen Beschlusses, in denen die investierenden wirtschaftlichen Interessenvereinigungen als die einzigen Begünstigten dieser angeblichen Beihilfen und gleichzeitig als die einzigen zur Rückzahlung Verpflichteten bezeichnet werden, für nichtig zu erklären;

hilfsweise, Art. 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit damit unter Verstoß gegen die allgemeinen Rechtsgrundsätze der Europäischen Union die Rückzahlung der angeblichen Beihilfen angeordnet wird;

hilfsweise, Art. 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit er sich zur Rechtmäßigkeit der von den Investoren mit anderen Einrichtungen geschlossenen privatwirtschaftlichen Verträge äußert, und

der Kommission sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind dieselben wie in der Rechtssache T-401/14, Duro Felguera SA/Kommission.