Klage, eingereicht am 14. April 2023– Peikko Group/EUIPO – Anstar (Form von Metallträgern für Bauzwecke)
(Rechtssache T-192/23)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Peikko Group Oy (Lahti, Finnland) (vertreten durch Rechtsanwalt M. Müller und Rechtsanwältin A. Fottner)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Anstar Oy (Villähde, Finnland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Dreidimensionale Unionsmarke (Form von Metallträgern für Bauzwecke) – Unionsmarke Nr. 18 139 145
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 7. Februar 2023 in der Sache R 2180/2021-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
den Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit der streitigen Marke zurückzuweisen:
dem EUIPO und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten des vorliegenden Verfahrens sowie des Verfahrens vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 59 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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