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Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (Irland), eingereicht am 10. August 2021 – GV/Chief Appeals Officer, Social Welfare Appeals Office, Minister for Employment Affairs and Social Protection, Ireland, Attorney General

(Rechtssache C-488/21)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

Court of Appeal

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: GV

Beklagte: Chief Appeals Officer, Social Welfare Appeals Office, Minister for Employment Affairs and Social Protection, Irland, Attorney General

Vorlagefragen

Ist das abgeleitete Aufenthaltsrecht eines Verwandten in gerader aufsteigender Linie eines Unionsbürgers, der Arbeitnehmer ist, gemäß Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG1 an die Bedingung geknüpft, dass diesem Verwandten weiterhin von dem Arbeitnehmer Unterhalt gewährt wird?

Hindert die Richtlinie 2004/38/EG einen Aufnahmemitgliedstaat daran, den Zugang eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers – der Arbeitnehmer ist –, dem ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht zukommt, weil ihm von diesem Arbeitnehmer Unterhalt gewährt wird, zu einer Sozialhilfeleistung zu beschränken, wenn der Zugang zu einer solchen Leistung bedeuten würde, dass ihm von diesem Arbeitnehmer kein Unterhalt mehr gewährt wird?

Hindert die Richtlinie 2004/38/EG einen Aufnahmemitgliedstaat daran, den Zugang eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers – der Arbeitnehmer ist –, dem ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht zukommt, weil ihm von diesem Arbeitnehmer Unterhalt gewährt wird, zu einer Sozialhilfeleistung mit der Begründung zu beschränken, dass die Zahlung der Leistung dazu führen würde, dass der betreffende Familienangehörige Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats unangemessen in Anspruch nimmt?

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1     Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. 2004, L 158, S. 77).