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Klage, eingereicht am 16. Mai 2024 – Kudsi Alattar/EUIPO – Medelhavet Gross (Chamain)

(Rechtssache T259/24)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Kläger: Tarek Kudsi Alattar (Damaskus, Syrien) (vertreten durch Rechtsanwalt J. Gallego Jiménez, Rechtsanwältinnen E. Sanz Valls und P. Bauzá Martínez sowie Rechtsanwalt Y. Hernández Viñes)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Medelhavet Gross AB (Laholm, Schweden)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaber der streitigen Marke: Kläger

Streitige Marke: Unionsbildmarke Chamain – Unionsmarke Nr. 18 329 240

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 27. Februar 2024 in den verbundenen Sachen R 1258/2023-2 und R 1588/2023-2

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer in der Sache R 1258/2023-2 aufrechtzuerhalten,

die Beschwerde R 1588/2023-2 der Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren teilweise zurückzuweisen und die angefochtene Entscheidung insoweit aufrechtzuerhalten, als die streitige Marke für die folgenden Waren gültig bleibt:

Klasse 5: Diätetische Nahrungsmittel und Substanzen für medizinische Zwecke; Nahrungsergänzungsmittel für Menschen,

Klasse 31: Frische Küchenkräuter,

dem EUIPO (und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer, falls sie dem Verfahren beitritt) die eigenen Kosten und die Kosten des Klägers aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung EU 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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