Klage, eingereicht am 11. Mai 2024 – Alberts/EUIPO – Techtex (Pappschachteln [Verpackung])
(Rechtssache T-254/24)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Adina Alberts (vertreten durch: Rechtsanwalt V. Roș und Rechtsanwältin A. Livădariu)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Techtex SRL (Oșorhei, Rumänien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin des streitigen Geschmacksmusters: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitiges Geschmacksmuster: Gemeinschaftsgeschmacksmuster Pappschachteln [Verpackung] – Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 7 873 187-0001
Verfahren beim EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 11. März 2024 in der Sache R 1348/2023-3
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit des streitigen Geschmacksmusters stattzugeben;
hilfsweise, die Sache zur erneuten Entscheidung an die Beschwerdekammer zurückzuverweisen;
dem EUIPO und der Streithelferin ihre eigenen Kosten sowie die der Klägerin vor dem Gericht und der Beschwerdekammer entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen wesentliche Verfahrensvorschriften und Rechtsvorschriften über die Grenzen der Befugnisse der Beschwerdekammer bei der Beurteilung der Klagegründe;
Verstoß gegen Art. 25 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates.
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