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Beschluss des Gerichts vom 2. Juli 2013 – Mederer/HABM – Katjes Fassin (SOCCER GUMS)

(Rechtssache T-258/12)1

(Gemeinschaftsmarke – Widerspruch – Rücknahme des Widerspruchs – Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Mederer GmbH (Fürth, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. Ruhl und C. Sachs)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: G. Marten und R. Pethke)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Katjes Fassin GmbH & Co. KG (Emmerich am Rhein, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Schmitz und C. Osterrieth)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 10. April 2012 (Sache R 225/2011-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Mederer GmbH und der Katjes Fassin GmbH & Co. KG

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Klägerin und die Streithelferin tragen ihre eigenen Kosten sowie jeweils die Hälfte der Kosten des Beklagten.

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1     ABl. C 217 vom 21.7.2012.