Language of document :

Klage, eingereicht am 5. November 2021 – Skryba/Rat

(Rechtssache T-581/21)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Siarheï Skryba (Marialivo, Belarus) (Prozessbevollmächtigter: D. Litvinski, Rechtsanwalt)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Durchführungsverordnung (EU) 2021/997 des Rates vom 21. Juni 2021 zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus1 , soweit sie ihn betrifft, für nichtig zu erklären;

den Durchführungsbeschluss (GASP) 2021/1002 des Rates vom 21. Juni 2021 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus1 , soweit er ihn betrifft, für nichtig zu erklären;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger macht drei Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-556/21, Lyubetskaya/Rat, geltend gemachten identisch oder vergleichbar sind.

____________

1 ABl. 2021, LI 219, S. 3.

1 ABl. 2021, LI 219, S. 70.