Klage, eingereicht am 5. November 2021 – Rubnikovich/Rat
(Rechtssache T-582/21)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Siarhei Rubnikovich (Tarasovo, Belarus) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Litvinski)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Durchführungsverordnung (EU) 2021/997 des Rates vom 21. Juni 2021 zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus1 , soweit sie ihn betrifft, für nichtig zu erklären;
den Durchführungsbeschluss (GASP) 2021/1002 des Rates vom 21. Juni 2021 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus1 , soweit er ihn betrifft, für nichtig zu erklären;
dem Rat die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger drei Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-556/21, Lyubetskaya/Rat, geltend gemachten identisch oder diesen ähnlich sind.
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1 ABl. 2021, L 219I, S. 3, Berichtigung in ABl. 2021, L 289, S. 56.
1 ABl. 2021, L 219I, S. 70.