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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Paulo Sequira Wandschneider gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 12. Juli 2005

(Rechtssache T-282/05)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Paulo Sequira Wandschneider, wohnhaft in Brüssel, hat am 12. Juli 2005 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind Rechtsanwalt Georges Vandersanden und Rechtsanwältin Chiara Ronzi.

Der Kläger beantragt,

die Beurteilung der beruflichen Entwicklung für den Referenzzeitraum vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2003 aufzuheben;

soweit erforderlich, die Entscheidung über die Zurückweisung seiner am 2. Dezember 2004 eingelegten Beschwerde aufzuheben;

die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz für den erlittenen materiellen und immateriellen Schaden zu verurteilen, der nach billigem Ermessen und vorbehaltlich einer späteren Erhöhung auf 2 500 Euro geschätzt wird;

der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente des Klägers entsprechen denen in der Rechtssache T-110/04, Sequira Wandschneider/Kommission1.

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1 - ABl. C 106 vom 30.4.2004, S. 86.