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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Daniele Baraldi u. a. gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 13. Juli 2005

(Rechtssache T-283/05)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Daniele Baraldi, wohnhaft in Alkmaar (Niederlande), Jacobus De Bruijn, wohnhaft in Ispra (Italien), und Christel Schilleger-Musset, wohnhaft in Brebbia (Italien), haben am 13. Juli 2005 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Kläger sind die Rechtsanwälte Georges Vandersanden und Laure Levi.

Die Kläger beantragen,

die Einstufung in die Besoldungsgruppe, die ihnen in den Entscheidungen über ihre Einstellung gewährt worden ist, aufzuheben, soweit sie auf Artikel 12 Absatz 3 des Anhangs XIII des neuen Statuts beruht;

demzufolge ihre dienstliche Laufbahn (einschließlich der Bewertung ihrer Berufserfahrung in der entsprechend berichtigten Besoldungsgruppe, ihrer Ansprüche auf Aufsteigen in den Dienstaltersstufen und ihrer Ruhegehaltsansprüche) von der Entscheidung über ihre Ernennung an wiederherzustellen, ausgehend von der Besoldungsgruppe, in der sie auf der Grundlage der Bekanntgabe des Auswahlverfahrens, das zu ihrer Aufnahme in die Einstellungsreserveliste geführt hat, hätten ernannt werden müssen, also entweder in der in der Bekanntgabe des Auswahlverfahrens genannten Besoldungsgruppe oder in der ihr nach der Einstufung des neuen Statuts entsprechenden Besoldungsgruppe (mit entsprechender Dienstaltersstufe nach den vor dem 1. Mai 2004 anwendbaren Vorschriften);

ihnen bis zu dem Tag, an dem die Entscheidung über ihre ordnungsgemäße Einstufung in die Besoldungsgruppe ergeht, Verzugszinsen für den gesamten Differenzbetrag zwischen den Bezügen, die ihrer in der Einstellungsentscheidung genannten Einstufung entsprechen, und der Einstufung, auf die sie Anspruch gehabt hätten, auf der Basis des um zwei Prozentpunkte erhöhten Zinssatzes zuzusprechen, der von der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte für den betreffenden Zeitraum festgesetzt wird;

der Kommission die gesamten Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-58/05, Centeno Mediavilla u. a./Kommission1.

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1 - ABl. C 93 vom 16.4.2005, S. 38.