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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Idoia Bengoa Geisler und zwei weiterer Beamtinnen gegen den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 15. Juli 2005

(Rechtssache T-287/05)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Idoia Bengoa Geisler, Cristina López Roca und Maria Manuela Farrajota, wohnhaft in Luxemburg, haben am 15. Juli 2005 eine Klage gegen den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerinnen sind die Rechtsanwälte Sébastien Orlandi, Xavier Martin, Albert Coolen, Jean-Noël Louis und Etienne Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Klägerinnen beantragen,

die Entscheidungen über ihre Ernennung zu Beamtinnen der Europäischen Gemeinschaften aufzuheben, soweit darin ihre Besoldungsgruppe bei der Einstellung nach den Artikeln 12 und 13 des Anhangs XIII des Statuts festgesetzt wird;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerinnen, Beamtinnen des Gerichtshofes, die nach dem 1. Mai 2004 eingestellt worden sind, nachdem sie erfolgreich an Auswahlverfahren teilgenommen hatten, die vor diesem Datum bekannt gegeben worden waren, wenden sich gegen eine Diskriminierung, die sich daraus ergebe, dass sich die Bedingungen für ihre Einstufung nach Artikel 12 des Anhangs XIII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 des Rates vom 22. März 2004 zur Änderung des Statuts der Beamten von denen für die erfolgreichen Teilnehmer derselben Auswahlverfahren, die vor dieser Änderung des Statuts eingestellt worden seien, unterschieden. Zur Begründung ihrer Klage machen sie die gleichen Klagegründe und Argumente geltend wie die Kläger in der Rechtssache T-130/051.

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1 - ABl. C 132 vom 28.5.2005, S. 31.