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Urteil des Gerichts vom 12. November 2010 - Deutsche Bahn/HABM (Senkrechte Kombination der Farben grau und rot)

(Rechtssache T-405/09)1

(Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einer senkrechten Kombination der Farben Grau und Rot besteht - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Deutsche Bahn AG (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte U. Hildebrandt, K. Schmidt-Hern und B. Weichhaus)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: G. Schneider)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Juli 2009 (Sache R 379/2009-1) über die Anmeldung eines Farbzeichens, das aus der Kombination der Farben Grau und Rot besteht, als Gemeinschaftsmarke

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Deutsche Bahn AG trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 297 vom 5.12.2009.