Urteil des Gerichts vom 20. Juli 2016 – Oikonomopoulos/Kommission
(Rechtssache T-483/13)1
(Außervertragliche Haftung – Schäden, die von der Kommission im Rahmen einer Untersuchung des OLAF und von OLAF verursacht wurden – Schadensersatzklage – Antrag auf Feststellung der rechtlichen Inexistenz und der Unzulässigkeit von Handlungen des OLAF für Beweiszwecke vor den nationalen Behörden – Zulässigkeit – Befugnismissbrauch – Verarbeitung personenbezogener Daten – Verteidigungsrechte)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Athanassios Oikonomopoulos (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst N. Korogiannakis und I. Zarzoura, dann G. Georgios, Rechtsanwälte)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Baquero Cruz und A. Sauka)
Gegenstand
Klage auf Ersatz durch die Kommission und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) verursachter Schäden und auf Feststellung, dass die Handlungen des OLAF rechtlich inexistent und für Beweiszwecke vor dem nationalen Behörden unzulässig sind
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Herr Athanassios Oikonomopoulos trägt die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes.
____________1 ABl. C 344 vom 23.11.2013.