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Amtsblattmitteilung

 

    URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    vom 28. November 2002

in der Rechtssache T-332/01: José Maria Pujals Gomis gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1

(Beamte ( Allgemeines Auswahlverfahren ( Ablehnung der Bewerbung nach Durchführung der schriftlichen Prüfungen)

    (Verfahrenssprache: Spanisch)

In der Rechtssache T-332/01, José Maria Pujals Gomis, wohnhaft in Barcelona (Spanien), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Pujals Gomis, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: L. Lozano Palacios, F. Clotuche-Duvieusart, J. Rivas-Andres und J. Gutiérrez Gisbert), wegen Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das allgemeine Auswahlverfahren KOM/B/1/01 vom 28. September 2001, die Bewerbung des Klägers für dieses Auswahlverfahren abzulehnen und seine schriftliche Prüfung nicht zu korrigieren, hat das Gericht (Dritte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten M. Jaeger sowie der Richter K. Lenaerts und J. Azizi ( Kanzler: B. Pastor, Hilfskanzlerin ( am 28. November 2002 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - (ABl. C 44 vom 16.2.2002.