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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Guillermo Balmori Abella gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 10. Januar 2002

    (Rechtssache T-2/02)

    Verfahrenssprache: Spanisch

Guillermo Balmori Abella, wohnhaft in Madrid, hat am 10. Januar 2002 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Valentín Playá Serra.

Der Kläger beantragt,

(die Bekanntgabe des allgemeinen Auswahlverfahrens KOM/A/12/01 der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 23. Oktober 2001 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen/Verwaltungsräten für das Sachgebiet "Verwaltung von Gebäuden, Anlagen und betrieblichen Abläufen" aufzuheben.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger ficht die Bekanntgabe des allgemeinen Auswahlverfahrens KOM/A/12/011 an, soweit diese unter Titel III Abschnitt B mit der Überschrift "Besondere Bedingungen" verlangt, dass die Bewerberinnen und Bewerber nach dem 30. November 1955 geboren sein müssen. Der Kläger macht geltend, dass diese Bestimmung Voraussetzungen enthalte, die eine Diskriminierung wegen des Alters darstellten, da die Beschränkung durch kein besonderes Merkmal der zu besetzenden Stellen gerechtfertigt sei, das annehmen ließe, dass die Arbeit nicht von Personen ausgeführt werden könnte, die zum Kreis der Diskriminierten gehörten. Folglich verletze diese Voraussetzung die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Artikel 5, 8 und 14), zu deren Achtung die Europäische Union sich verpflichtet habe (Artikel 6 Absatz 2 EUV), sowie Artikel 13 EG-Vertrag und die Rechtsprechung des Gerichtshofes. Der Kläger führt weiter aus, dass diese Diskriminierung nicht nur rechtswidrig sei, sondern auch den Kreis der mehr als 45 Jahre alten Arbeitnehmer schwerwiegend benachteilige, da dieser Ansatz der Gemeinschaftsorgane dazu beitrage, dass sich ein gegen die Einstellung dieser Arbeitnehmer gerichtetes Meinungsbild ergebe.

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1 - (ABl. C 296 A, S. 13.