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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 22. Juli 2010 - Fondation IDIAP/Kommission

(Rechtssache T-286/10 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Sechstes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration - Schreiben, mit dem die Ergebnisse einer Finanzprüfung bestätigt werden - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs und auf Erlass einstweiliger Anordnungen - Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Antragstellerin: Fondation de l'Institut de Recherche IDIAP (Martigny, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Chapus-Rapin)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Dintilhac und A. Sauka)

Gegenstand

Im Wesentlichen Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Schreibens der Kommission vom 11. Mai 2010, mit dem die Ergebnisse der Prüfung der von der Antragstellerin für die Zeit vom 1. Oktober 2006 bis zum 30. September 2007 in Bezug auf das Projekt Amida und für die Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2007 in Bezug auf die Projekte Bacs und Dirac vorgelegten Kostenaufstellungen bestätigt wurden

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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