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Klage, eingereicht am 10. Januar 2008 - Brune / Kommission

(Rechtssache F-5/08)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Markus Brune (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: H. Mannes, Rechtsanwalt)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Gegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Beklagten, den Kläger wegen nicht ausreichend erzielter Punkte nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens EPSO AD/26/05 aufzunehmen.

Anträge des Klägers

die Entscheidung der Beklagten vom 10.5.2007 und den Beschwerdebescheid vom 02.10.2007 aufzuheben, die Reserveliste im Verfahren EPSO AD/26/05 für ungültig zu erklären;

hilfsweise die Entscheidung der Beklagten vom 10.5.2007 und den Beschwerdebescheid vom 02.10.2007 aufzuheben und die Beklagte zu verpflichten, den Kläger in die Reserveliste EPSO AD/26/05 aufzunehmen;

äußerst hilfsweise die Entscheidung der Beklagten vom 10.5.2007 und den Beschwerdebescheid vom 02.10.2007 aufzuheben und die Beklagte zu verpflichten, einen neuen Termin für die mündliche Prüfung des Klägers mit einer angemessenen Vorbereitungszeit anzusetzen und die Aufnahmefähigkeit in die Reserveliste nach angemessenen Bewertungskriterien zu beurteilen;

die Beklagte zu verpflichten, eine Begründung für die Entscheidung vom 10.05.2007 zu geben und Einsicht in das Prüfungsprotokoll der mündlichen Prüfung am 6.3.2007 zu gewähren;

der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen;

vorsorglich den Erlass eines Versäumnisurteils.

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