Language of document :

Klage, eingereicht am 31. Juli 2007 - Braun-Neumann / Parlament

(Rechtssache F-79/07)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Kurt-Wolfgang Braun-Neumann (Merzig, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: P. Ames, Rechtsanwalt)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge des Klägers

Verurteilung der Beklagten, dem Kläger rückwirkend zum 1. August 2004 die weitere Hälfte der Hinterbliebenenversorgung nach seiner am 25.07.2004 verstorbenene Ehefrau Gisela Mandt, geborene Neumann, in Höhe von monatlich 1.670,84 EUR zzgl. Zinsen entsprechend dem Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank, erhöht um 3% Punkte zu zahlen,

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Das Europäische Parlament hat dem Kläger 50% der Hinterbliebenenrente als Witwer der Frau Gisela Mandt, geborene Neumann, zugesprochen. Der Kläger begehrt, die Hinterbliebenenrente in voller Höhe zu erhalten.

Die Klage richtet sich gegen die Entscheidung des Parlaments, die zweite Ehe der Verstorbenen zu berücksichtigen, obwohl das Scheidungsurteil des Tribunal de première instance von Namur vom 6. September 1995 in Bezug auf die erste Ehe vom Bayerischen Obersten Landesgericht in seinem Beschluss vom 11. Oktober 1999 nicht anerkannt wurde. Der Kläger führt an, dass er somit der alleinige "überlebende Ehegatte" sei, da die zweite Ehe der Verstorbenen mit Herrn Wolfgang Mandt nicht rechtsgültig gewesen sei.

____________