Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 10. Juli 2014 – Mészáros/Kommission
(Rechtssache F-22/13)1
(Öffentlicher Dienst – Auswahlverfahren – Bekanntmachung des Auswahlverfahrens EPSO/AD/207/11 – In die Reserveliste aufgenommener erfolgreicher Teilnehmer am Auswahlverfahren – Überprüfung der Bedingungen für die Teilnahme an einem Auswahlverfahren der Besoldungsgruppe AD 7 durch die Anstellungsbehörde – Berufserfahrung von geringerer Dauer als die verlangte Mindestdauer – Offensichtlicher Beurteilungsfehler des Prüfungsausschusses – Rücknahme des Einstellungsangebots durch die Anstellungsbehörde – Gebundene Entscheidung der Anstellungsbehörde)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Mátyás Támas Mészáros (Krakau, Polen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Pecyna)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Eggers und G. Gattinara)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den von ESTAT gestellten Antrag auf Einstellung des Klägers abzulehnen und den Kläger als nicht zum Auswahlverfahren EPSO/AD/207/11 zulassungsfähig einzustufen
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten von Herrn Mészáros zu tragen.
________________________1 ABl. C 219 vom 5.10.2013, S. 7.