Language of document : ECLI:EU:T:2013:496





Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 9. September 2013 – Planet/Kommission

(Rechtssache T‑489/12)

„Schiedsklausel – Sechstes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration – Verträge zu den Projekten Ontogov, FIT und RACWeb – Förderfähige Kosten – Fehlendes Rechtsschutzinteresse – Unzulässigkeit“

1.                     Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Rechtsschutzinteresse – Erfordernis eines bestehenden und gegenwärtigen Interesses – Beurteilung zum Zeitpunkt der Klageerhebung – Voraussetzung, die im Rahmen aller Klagen vor dem Unionsrichter zu beachten ist –Interesse, das sich auf zukünftige und ungewisse Situationen bezieht – Ausschluss (Art. 263 AEUV, 272 AEUV und 340 Abs. 1 AEUV) (vgl. Randnrn. 31, 32, 48)

2.                     Nichtigkeitsklage – Klage, die in Wirklichkeit einen Rechtsstreit vertraglicher Natur betrifft – Unzuständigkeit des Unionsrichters – Unzulässigkeit – Umdeutung der Klage – Ausschluss (Art. 256 AEUV, 263 AEUV, 272 AEUV und 288 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 51-54)

Gegenstand

Klage gemäß den Art. 272 AEUV und 340 Abs. 1 AEUV auf Feststellung, dass die Kommission ihre vertraglichen Pflichten dadurch verletzt hat, dass sie bestimmte Vorschüsse, die in Ausführung der im Zusammenhang mit dem Sechsten Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002–2006) abgeschlossenen Verträge „Ontology enabled E-Gov Service Configuration (Ontogov)“, „Fostering self-adaptive e-government service improvement using semantic technologies (FIT)“ und „Risk Assessment for Customs in Western Balkans (RACWeb)“ geleistet wurden, nicht als förderfähige Kosten anerkannt hat, sowie auf Feststellung, dass diese Vorschüsse förderfähige Kosten darstellen und nicht zurückerstattet werden müssen

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Die Planet AE Anonymi Etaireia Parochis Symvouleftikon Ypiresion trägt die Kosten.