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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 12. September 2008 - Goris / Kommission

(Rechtssache T-126/04)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Zwischenurteil - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Willem Goris (Strassen, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und H. Krämer im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 5. Mai 2003 zur Änderung der Einstufung des Klägers in die Besoldungsgruppe, soweit er darin zum Zeitpunkt seiner Ernennung in die Besoldungsgruppe B 4, Dienstaltersstufe 2, eingestuft wird, soweit sie bestimmt, dass ihre finanziellen Auswirkungen ab dem 5. Oktober 1995 eintreten, und soweit sie die Laufbahn des Klägers im Hinblick auf die Besoldungsgruppe nicht wiederhergestellt hat, und auf Aufhebung der Entscheidung, mit der die Beschwerde des Klägers zurückgewiesen wurden, sowie Klage auf Ersatz des aufgrund dieser Entscheidung erlittenen Schadens

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Kommission trägt die gesamten Kosten.

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1 - ABl. C 118 vom 30.4.2004.