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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Jamal Ouariachi gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 1. April 2004

(Rechtssache T-124/04)

Verfahrenssprache: Französisch

Jamal Ouariachi, wohnhaft in Rabat (Marokko), hat am 1. April 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers ist Rechtsanwältin France Blanmailland.

Der Kläger beantragt,

−    die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger insgesamt 150 000 EUR als Ersatz für den ihm entstandenen immateriellen Schaden zu zahlen,

−    der Beklagten die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger besitzt die marokkanische und die spanische Staatsangehörigkeit und wohnt in Marokko. Mit der vorliegenden Klage begehrt er den Ersatz des immateriellen Schadens, der ihm angeblich dadurch entstanden ist, dass seine geschiedene Ehefrau Marokko mit ihren beiden gemeinsamen Kindern verlassen und ihn damit um sein Besuchsrecht gebracht hat. Seine geschiedene Ehefrau habe sich in den Sudan begeben, um dort mit einem Bediensteten der Kommission zusammenzuziehen, der ihr eine Einladung der Delegation der Europäischen Union im Sudan verschafft habe, damit sie ein Visum erhalten könne.

Der Kläger macht ferner geltend, der betreffende Bedienstete habe mehrfach die Schulzeugnisse der beiden Kinder unterschrieben und sei damit unter dem Namen des Klägers aufgetreten.

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