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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 26. Oktober 2005 - Ouariachi / Kommission

(Rechtssache T-124/04)1

("Schadenersatzklage - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Durch einen Bediensteten in Ausübung seiner Amtstätigkeit entstandener Schaden - Fehlender Kausalzusammenhang")

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger(in/nen): Jamal Ouariachi (Rabat, Marokko) (Prozessbevollmächtigte[r]: Rechtsanwälte F. Blanmailland und C. Verbrouck)

Beklagte(r): Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte[r]: F. Dintilhac und G. Boudot)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Ersatz des dem Kläger infolge der angenommenen rechtswidrigen Handlungen eines Bediensteten der Delegation der Kommission in Khartoum (Sudan) angeblich entstandenen Schadens.

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

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1 - ABl. C 118 vom 30.4.2004.