Language of document : ECLI:EU:C:2011:543

Rechtssache C-163/10

Strafverfahren

gegen

Aldo Patriciello

(Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Isernia)

„Mitglied des Europäischen Parlaments – Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen – Art. 8 – Strafverfahren wegen falscher Anschuldigung – Äußerungen außerhalb des Parlaments – Begriff der ‚in Ausübung des Amtes als Mitglied des Parlaments erfolgten Äußerung‘ – Immunität – Voraussetzungen“

Leitsätze des Urteils

Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union – Mitglieder des Europäischen Parlaments – Immunität in Bezug auf die in Ausübung ihres Amtes erfolgten Äußerungen und Abstimmungen

(Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, Art. 8)

Art. 8 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union ist dahin auszulegen, dass eine von einem Europaabgeordneten außerhalb des Europäischen Parlaments abgegebene Erklärung, die in seinem Herkunftsmitgliedstaat zu einer strafrechtlichen Verfolgung wegen falscher Anschuldigung geführt hat, nur dann eine in Ausübung seines parlamentarischen Amtes erfolgte Äußerung darstellt, die unter die in dieser Vorschrift vorgesehene Immunität fällt, wenn sie einer subjektiven Beurteilung entspricht, die in einem unmittelbaren und offensichtlichen Zusammenhang mit der Ausübung eines solchen Amtes steht. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, festzustellen, ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen.

(vgl. Randnr. 41 und Tenor)