Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2012 - Electrabel/Kommission
(Rechtssache T-332/09)
(Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Entscheidung, mit der eine Geldbuße wegen des Vollzugs eines Zusammenschlusses verhängt wird - Pflicht zum Aufschub des Zusammenschlusses - Begründungspflicht - Beurteilungsfehler - Verjährung - Höhe der Geldbuße)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Electrabel (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Pittie und P. Honoré)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Bouquet und V. Di Bucci)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2009) 4416 endg. der Kommission vom 10. Juni 2009 zur Verhängung einer Geldbuße wegen des Vollzugs eines Zusammenschlusses unter Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache COMP/M.4994 - Electrabel/Compagnie nationale du Rhône) und, hilfsweise, auf Nichtigerklärung oder Herabsetzung der mit dieser Entscheidung gegen die Klägerin verhängten Geldbuße
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Electrabel trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 267 vom 7.11.2009.