Language of document :

Klage, eingereicht am 21. März 2006 - Nikolaos Theofilopoulos / Kommission der Europäischen Gemeinschaften

(Rechtssache T-91/06)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Kläger: Nikolaos Theofilopoulos (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: (Rechtsanwalt P. Miliarakis)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge des Klägers

die Kommission zu verpflichten, dem Kläger die von der Pensionskasse für im Bereich öffentliche Arbeiten tätige Ingenieure und Unternehmer (Tameio Syntaxeon Michanikon kai Ergolipton Dimosion Ergon - TSMEDE) ausgefertigten Garantieschreiben Nrn. 819828/6.12.1995, 819837/6.12.1995, 819838/6.12.1995, 822611/22.12.1995 und 830671/17.3.1996 zurückzugeben,

die Kommission zu verpflichten, an den Kläger zum Ersatz des ihm bis zum 15. Februar 2006 entstandenen Schadens 202 697,72 EUR, hilfsweise 199 219,69 EUR, zu zahlen,

die Kommission zu verpflichten, an den Kläger immateriellen Schadensersatz in Höhe von 100 000 EUR zu leisten,

der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger trägt vor, nachdem er selbst eine Sicherheit beigebracht habe, habe die TSMEDE die fünf streitigen Garantieschreiben zu Gunsten der Firmen Impetus EPE und Impetus AEVE ausgefertigt, deren geschäftsführendes Vorstandsmitglied er sei. Diese Garantieschreiben seien von diesen Gesellschaften im Zusammenhang mit Verträgen, die sie mit der Kommission geschlossen hätten, bei dieser eingereicht worden. Die Kommission habe es rechtswidrig und schuldhaft abgelehnt, diese Garantieschreiben zurückzugeben, obwohl es keinen Grund gegeben habe, sie zu behalten. Dieses rechtswidrige und schuldhafte Verhalten der Dienststellen der Kommission sei der Grund für die vorliegende Klage, da der Kläger selbst an die TSMEDE die Beträge zu entrichten habe, für die die Garantieschreiben ausgefertigt worden seien.

____________