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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Fédération de l'Hospitalisation Privée "FHP" gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 10. Dezember 2003

(Rechtssache T-397/03) (Rechtssache ...

(Verfahrenssprache: Französisch) Verfahrenssprache: ...

Die Fédération de l'Hospitalisation Privée "FHP" mit Sitz in Paris hat am 10. Dezember 2003 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt Silvestre Tandeau de Marsac.

Die Klägerin beantragt, ... beantragt,

die Untätigkeit der Kommission im Rahmen der Prüfung der Beschwerde Nr. A/40342-H3 festzustellen;

festzustellen, dass die Kommission gegen ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft verstoßen hat, indem sie auf die von der Klägerin am 8. Dezember 2000 eingereichte Beschwerde keine Entscheidung erlassen hat;

der Kommission die gesamten von der Klägerin verauslagten Kosten in Höhe von mindestens 25 000 Euro aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin sei Rechtsnachfolgerin von zwei Organisationen, die am 8. Dezember 2000 bei der Kommission eine Beschwerde über die Modalitäten der Finanzierung der öffentlichen Krankenhäuser durch den französischen Staat und insbesondere über einen Plan eingereicht hätten, der in zwei am 13. und 14. März 2000 unterzeichneten Vertragsprotokollen enthalten sei und nach dem der französische Minister für soziale Angelegenheiten, Arbeit und Solidarität sich verpflichte, zugunsten dieser Krankenhäuser zusätzliche Mittel aufzubringen. Die Kommission habe zu den in dieser Beschwerde vorgetragenen Vorwürfen niemals Stellung genommen.

Die Klägerin macht zur Begründung ihrer Klage einen Verstoß gegen die Artikel 87 und 88 EG sowie gegen die Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates1 geltend. Der Zeitraum von 39 Monaten, der seit der Einreichung der Beschwerde vergangen sei, überschreite die angemessene Frist für den Erlass einer Entscheidung durch die Kommission.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags, ABl. L 83 vom 27.3.1999, S. 1.