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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 26. Juni 2009 - Marcuccio/Kommission

(Rechtssache T-114/08 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Angemessene Frist zur Erhebung einer Schadensersatzklage - Verspätung - Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 14. Dezember 2007, Marcuccio/Kommission (F-21/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Luigi Marcuccio trägt seine eigene Kosten und die Kosten, die der Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

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1 - ABl. C 107 vom 26.4.2008.