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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Oktober 2010 - Nexans France/Gemeinsames Unternehmen Fusionsenergie

(Rechtssache T-415/10 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Aufträge - Ausschreibungsverfahren - Ablehnung eines Angebots - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Antragstellerin: Nexans France SAS (Clichy, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-P. Tran Thiet und J.-F. Le Corre)

Antragsgegnerin: Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: A. Verpont im Beistand der Solicitors C. Kennedy-Loest, C. Thomas und M. Farley sowie der Rechtsanwälte J. Derenne und N. Pourbaix)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens von der Antragsgegnerin getroffenen Entscheidungen, das Angebot der Antragstellerin abzulehnen und den Auftrag für die Lieferung von TF- und PF-Leitern an einen anderen Bieter zu vergeben

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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