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Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Okręgowy w Poznaniu (Polen), eingereicht am 6. März 2024 – Santander Consumer Bank S.A./EN

(Rechtssache C-180/24, Santander Consumer Bank)

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Sąd Okręgowy w Poznaniu

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin sowie Berufungsklägerin und -beklagte: Santander Consumer Bank S.A.

Beklagter sowie Berufungsbeklagter und -kläger: EN

Vorlagefrage

Ist Art. 3 Buchst. j der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG1 des Rates dahin auszulegen, dass er einer Praxis entgegensteht, wonach in Verbraucherkreditverträge Klauseln aufgenommen werden, die nicht individuell zwischen den Parteien ausgehandelt wurden und eine Verzinsung des gesamten dem Verbraucher gewährten Kreditbetrags vorsehen, der nicht nur den tatsächlich an den Verbraucher ausgezahlten Betrag umfasst, sondern auch Beträge, die dazu bestimmt sind, die Kosten des gewährten Kredits zu decken (u. a. – wie im vorliegenden Sachverhalt – die Provision der Kreditgeberin sowie Prämien für die Lebensversicherung und die Assistance-Versicherung)?

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1     ABl. 2008, L 133, S. 66.