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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 9. Oktober 2007 - Bellantone / Rechnungshof

(Rechtssache F-85/06)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Zum Beamten ernannter Bediensteter auf Zeit - Kündigungsfrist - Abgangsgeld - Tagegeld - Materieller Schaden)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Gerardo Bellantone (Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Bontinck und J. Feld)

Beklagter: Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: T. Kennedy, J.-M. Stenier und G. Corstens)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des Generalsekretärs des Rechnungshofs vom 30. März 2006, mit der die auf Zahlung des Restbetrags der Entschädigung für die Nichteinhaltung einer zusätzlichen Kündigungsfrist, des Abgangsgelds und des Tagegelds gerichtete Beschwerde des Klägers, eines zum Beamten ernannten ehemaligen Bediensteten auf Zeit, zurückgewiesen wurde, und Antrag auf Schadensersatz

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Bellantone trägt drei Viertel seiner eigenen Kosten.

Der Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften trägt neben seinen eigenen Kosten ein Viertel der Kosten von Herrn Bellantone.

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1 - ABl. C 237 vom 30.9.2006, S. 18.