Language of document : ECLI:EU:T:2013:235





Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 8. Mai 2013 – Talanton/Kommission

(Rechtssache T‑165/13 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz – Schiedsklausel – Im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007–2013) geschlossene Verträge – Zuschussfähige Kosten – Rückzahlung der gezahlten Beträge – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fehlende Dringlichkeit“

1.                     Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen für den Erlass – Fumus boni iuris – Dringlichkeit – Kumulativer Charakter – Reihenfolge und Art und Weise der Prüfung – Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters (Art. 256 Abs. 1 AEUV, 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2) (vgl. Randnrn. 8-10)

2.                     Vorläufiger Rechtsschutz – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Antrag – Formerfordernisse – Vage und ungenaue Angabe des Antragsgegenstands – Unzulässigkeit (Art. 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. d und 104 § 3) (vgl. Randnr. 12)

3.                     Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen für den Erlass – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Beweislast – Von künftigen ungewissen Ereignissen abhängiger Schadenseintritt – Fehlende Dringlichkeit (Art. 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2) (vgl. Randnrn. 16, 17)

4.                     Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Voraussetzungen für die Gewährung – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Beweislast – Finanzieller Schaden – Situation, die die Existenz der antragstellenden Gesellschaft gefährden könnte – Belastungsanzeige, die keinen vollstreckbaren Titel darstellt – Kein unmittelbar bevorstehender finanzieller Schaden – Fehlende Dringlichkeit (Art. 278 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2) (vgl. Randnrn. 19, 22-26)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs mehrerer Rechtsakte betreffend die Rückzahlung der Beträge, die an die Klägerin zur Durchführung von im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007–2013) geschlossenen Verträgen gezahlt wurden

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.