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Klage, eingereicht am 22. April 2024 – YL/Rat

(Rechtssache T-224/24)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: YL (vertreten durch Rechtsanwältin A. Guillerme und Rechtsanwalt T. Bontinck)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 30. Mai 2023, die Amtszeit des Klägers nicht zu verlängern (im Folgenden: angefochtene Entscheidung), aufzuheben;

den Rat zum Ersatz des materiellen und des immateriellen Schadens zu verurteilen, der dem Kläger aufgrund der angefochtenen Entscheidung entstanden ist;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

Die Entscheidung des Rates vom 30. Mai 2023 sei mit Verfahrensfehlern behaftet, nämlich der Unzuständigkeit des Urhebers der Handlungen, die während des Prozesses, der zum Erlass der angefochtenen Entscheidung geführt habe, erlassen worden seien, in Anbetracht

der Unzuständigkeit des Verwaltungsrats des EUIPO zum Erlass der Entscheidung vom 22. November 2022;

der Verletzung des Rechts des Klägers auf rechtliches Gehör.

Der Rat habe beim Erlass der angefochtenen Entscheidung offensichtliche Beurteilungsfehler begangen.

Der Rat habe den Grundsatz des Vertrauensschutzes und das Diskriminierungsverbot verletzt.

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