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Vorabentscheidungsersuchen der Corte suprema di cassazione (Italien), eingereicht am 8. Februar 2024 – Questore della Provincia di Ragusa, Ministero dell’Interno/D. A.

(Rechtssache C-104/24, Questore della Provincia di Ragusa und Ministero dell’Interno)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Corte suprema di cassazione

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführer: Questore della Provincia di Ragusa, Ministero dell’Interno

Kassationsbeschwerdegegner: D. A.

Vorlagefrage

Stehen die Art. 8 und 9 der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen1 , auch unter Berücksichtigung der Zwecke, die sich aus den Erwägungsgründen 15 und 20 dieser Richtlinie ergeben, einer nationalen Rechtsvorschrift entgegen, die als alternative Maßnahme zur Inhaftnahme des Antragstellers (der keinen Reisepass oder ein anderes gleichwertiges Dokument vorgelegt hat) die Stellung einer Finanzsicherheit vorsieht, deren Höhe als fixer Betrag festgelegt ist (Einmalbetrag, der für das Jahr 2023 auf 4 938,00 Euro festgesetzt ist und individuell mittels einer Bankbürgschaft oder einer Versicherungsbürgschaft zu zahlen ist) und nicht als variabler Betrag, ohne eine Anpassung des Betrags an die individuelle Situation des Antragstellers oder die Möglichkeit vorzusehen, die Stellung dieser Sicherheit durch Dritte zu gestatten, auch nicht im Rahmen von Formen familiärer Solidarität, so dass Modalitäten vorgeschrieben werden, die verhindern können, dass die alternative Maßnahme von Personen genutzt werden kann, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, und die den Erlass einer begründeten Entscheidung verhindern können, mit der im Einzelfall die Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme in Bezug auf die Situation des Antragstellers geprüft und beurteilt wird?

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1     ABl. 2013, L 180, S. 96.