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Beschluss des Gerichts vom 9. September 2021 – GABO:mi/Kommission

(Rechtssache T-881/19)1

(Schiedsklausel – Sechstes und Siebtes Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration [2002-2006 und 2007-2013] – Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ [2014-2020] – Finanzhilfevereinbarungen – Aufrechnung von Forderungen – Bestimmung des Beklagten – Verstoß gegen Formerfordernisse – Art. 76 Buchst. d der Verfahrensordnung – Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: GABO:mi Gesellschaft für Ablauforganisation:milliarium mbH & Co. KG (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Mayer)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. André, M. Ilkova, L. Mantl und A. Katsimerou)

Gegenstand

Klage nach Art. 272 AEUV auf Verurteilung der Kommission zur Erstattung der förderfähigen Kosten der Klägerin, die ihr erstens zwischen August 2015 und April 2016 und zweitens während des Zeitraums des vorläufigen Insolvenzverfahrens entstanden sind, nämlich 1 680 681,82 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 76 552,60 Euro, gemäß den Finanzhilfevereinbarungen, die im Rahmen des Sechsten und des Siebten Rahmenprogramms im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration und des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ gewährt worden sind

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die GABO:mi Gesellschaft für Ablauforganisation:milliarium mbH & Co. KG trägt die Kosten.

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1     ABl. C 87 vom 16.3.2020.