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Klage, eingereicht am 20. April 2012 - Wirtgen/HABM (Form eines Meißelhalters)

(Rechtssache T-179/12)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Wirtgen GmbH (Windhagen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Jackermeier)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 15. Februar 2012 in der Sache R 1923/2011-4 aufzuheben;

der Beklagte die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Dreidimensionale Marke in Form eines Meißelhalters, für Waren der Klasse 7 - Anmeldung Nr. 9 749 631

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 37 Abs. 3, Art. 75 S. 2, Art. 63 Abs. 2, Art. 76 Abs. 1 S. 1 und Art. 77 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009, sowie Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009

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