Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 26. Juni 2008 - Nijs / Rechnungshof
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 44 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz - Kurze Darstellung der Klagegründe in der Klageschrift - Beschwerdefrist - Neue Tatsache - Offensichtliche Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Bart Nijs (Bereldange, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Rollinger)
Beklagter: Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: T. Kennedy, J.-M. Stenier, G. Corstens und J. J. Vermer)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, den Kläger im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2006 nicht nach Besoldungsgruppe A*11 zu befördern - Aufhebung einer Reihe von Entscheidungen, die die berufliche Laufbahn des Klägers und anderer Beamter des Rechnungshofs betreffen - Aufhebung des Ergebnisses der Wahlen zur Personalvertretung des Rechnungshofs von 2006 - Antrag auf Schadensersatz
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet abgewiesen.
Der Kläger trägt sämtliche Kosten.
____________1 - ABl. C 56 vom 10.3.2007, S. 44.