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Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 6. Oktober 2023 – KL/Staatssecretaris van Financiën

(Rechtssache C-613/23, Herdijk1 )

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Hoge Raad der Nederlanden

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführer: KL

Kassationsbeschwerdegegner: Staatssecretaris van Financiën

Vorlagefragen

Steht der unionsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einer Regelung wie der in Art. 36 Abs. 4 IW 19901 entgegen, die es einem Geschäftsführer einer juristischen Person, die ihrer Verpflichtung zur Meldung der Zahlungsunfähigkeit an den Steuereinnehmer nicht oder nicht richtig nachgekommen ist, praktisch übermäßig erschwert, sich der Haftung für Steuerschulden, einschließlich Umsatzsteuerschulden, der juristischen Person zu entziehen?

Ist es für die Antwort auf Frage 1 von Bedeutung, ob der Geschäftsführer gutgläubig gehandelt hat, indem er die Sorgfalt eines verständigen Wirtschaftsteilnehmers beachtet hat, er alle ihm zu Gebote stehenden zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat und seine Beteiligung an einem Missbrauch oder einem Betrug ausgeschlossen ist?

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1     Die vorliegende Rechtssache ist mit einem fiktiven Namen bezeichnet, der nicht dem echten Namen eines Verfahrensbeteiligten entspricht.

1     Invorderingswet 1990 (Beitreibungsgesetz 1990).