Klage, eingereicht am 20. April 2012 - Wirtgen/HABM (Form eines Meißelhalters)
(Rechtssache T-179/12)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Wirtgen GmbH (Windhagen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Jackermeier)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 15. Februar 2012 in der Sache R 1923/2011-4 aufzuheben;
der Beklagte die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Dreidimensionale Marke in Form eines Meißelhalters, für Waren der Klasse 7 - Anmeldung Nr. 9 749 631
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 37 Abs. 3, Art. 75 S. 2, Art. 63 Abs. 2, Art. 76 Abs. 1 S. 1 und Art. 77 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009, sowie Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009
____________