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Urteil des Gerichts vom 17. Februar 2011 - Zhejiang Xinshiji Foods und Hubei Xinshiji Foods/Rat

(Rechtssache T-122/09)1

(Dumping - Einfuhren von zubereiteten oder haltbar gemachten Zitrusfrüchten mit Ursprung in der Volksrepublik China - Verteidigungsrechte - Begründungspflicht - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Art. 15 Abs. 2 und Art. 20 Abs. 4 und 5 der Verordnung [EG] Nr. 384/96 [jetzt Art. 15 Abs. 2 und Art. 20 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009])

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerinnen: Zhejiang Xinshiji Foods Co. Ltd (Liuao Town, Sanmen County, China) und Hubei Xinshiji Foods Co. Ltd (Dangyang City, China) (Prozessbevollmächtigte: F. Carlin, Barrister, A. MacGregor, Solicitor, sowie Rechtsanwälte N. Niejahr und Q. Azau)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: J.-P. Hix und R. Szostak im Beistand zunächst der Rechtsanwälte G. Berrisch und G. Wolf, dann von Rechtsanwalt G. Berrisch)

Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. van Vliet und C. Clyne)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1355/2008 des Rates vom 18. Dezember 2008 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter zubereiteter oder haltbar gemachter Zitrusfrüchte (Mandarinen usw.) mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L 350, S. 35), soweit sie die Klägerinnen betrifft

Tenor

Die Verordnung (EG) Nr. 1355/2008 des Rates vom 18. Dezember 2008 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter zubereiteter oder haltbar gemachter Zitrusfrüchte (Mandarinen usw.) mit Ursprung in der Volksrepublik China wird für nichtig erklärt, soweit sie die Zhejiang Xinshiji Foods Co. Ltd und die Hubei Xinshiji Foods Co. Ltd betrifft.

Zhejiang Xinshiji Foods und Hubei Xinshiji Foods tragen die Hälfte ihrer Kosten.

Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten und die Hälfte der Kosten von Zhejiang Xinshiji Foods und Hubei Xinshiji Foods.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 141 vom 20.6.2009.