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Klage, eingereicht am 24. Dezember 2012 - Dalli/Kommission

(Rechtssache T-562/12)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: John Dalli (St. Julians, Malta) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi, A. Alamanou and S. Rodrigues)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

die mündliche Entscheidung des Präsidenten der Europäischen Kommission vom 16. Oktober 2012 über sein Ausscheiden aus dem Amt mit sofortiger Wirkung für nichtig zu erklären;

Ersatz des immateriellen und materiellen Schadens durch die Beklagte;

der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger fünf Klagegründe geltend.

Erster Klagegrund: Verstoß gegen die Art. 245 und 247 AEUV, da die angefochtene Entscheidung von einem unzuständigen Urheber herrühre.

Zweiter Klagegrund: Hilfsweise, Verstoß gegen Art. 17 Abs. 6 EUV und den allgemeinen Rechtsgrundsatz der Rechtssicherheit, da die angefochtene Entscheidung keine wirksame Amtsniederlegung des Klägers zur Folge haben könne.

Dritter Klagegrund: Offensichtliche Fehler und Verstoß gegen Verfahrensregeln, da die angefochtene Entscheidung nicht auf stichhaltige Gründe gestützt sei und die Feststellungen des OLAF, auf denen die angefochtene Entscheidung beruhe, in einem rechtswidrigen Verfahren getroffen worden seien.

Vierter Klagegrund: Verstoß gegen die Verteidigungsrechte, da es dem Kläger unmöglich gewesen sei, eine Beurteilung und Bewertung der ihm entgegengehaltenen Tatsachen vorzunehmen.

Fünfter Klagegrund: Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, da der Kläger nicht habe feststellen können, welche Ziele mit der angefochtenen Entscheidung zulässigerweise verfolgt worden seien und ob die Möglichkeit einer anderen, weniger strengen Maßnahme untersucht worden sei.

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