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Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2013 – Beninca/Kommission

(Rechtssache T-561/12)1

(Zugang zu Dokumenten – Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 – Dokument, das im Rahmen des Fusionsverfahrens zwischen der Deutschen Börse und NYSE Euronext von der Kommission erstellt wurde – Verweigerung des Zugangs – Ausnahme zum Schutz des Entscheidungsprozesses)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Jürgen Beninca (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Zschocke)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Baquero Cruz und F. Clotuche-Duvieusart)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 9. Oktober 2012, mit dem der Zugang zu einem Memorandum des Leiters des in der Generaldirektion „Unternehmen und Industrie“ mit Wettbewerbssachen betrauten Referats verweigert wurde

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Jürgen Beninca trägt die Kosten.

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1     ABl. C 46 vom 16.2.2013.