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Klage, eingereicht am 4. Oktober 2010 - Département du Gers/Kommission

(Rechtssache T-480/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Département du Gers (Auch, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Mabile und J.-P. Mignard)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss 2010/426/EU der Kommission vom 28. Juli 2010 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte Bt11xGA21 (SYN-BTØ11-1xMON-ØØØ21-9) enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für nichtig zu erklären;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

In der vorliegenden Rechtssache werden dieselben oder im Wesentlichen ähnliche Klagegründe und Argumente vorgebracht wie im Rahmen der Rechtssache T-478/10, Département du Gers/Kommission.

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