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Klage, eingereicht am 15. April 2013 - Saf-Holland/HABM (INTEGRAL)

(Rechtssache T-217/13)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Saf-Holland GmbH (Bessenbach, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M.-C. Seiler)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 31. Januar 2013 in der Sache R 2087/2011-1 aufzuheben;

die angegriffene Entscheidung dahingehend abzuändern, dass die vorangegangene Zurückweisungsentscheidung des HABM vom 14. September 2011 aufgehoben wird;

hilfsweise, die angegriffene Entscheidung dahingehend abzuändern, dass das Eintragungsverfahren fortgesetzt wird;

dem HABM die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke INTEGRAL für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 12, 35 und 37 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 508 466

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207//2009

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