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Klage, eingereicht am 28. Oktober 2013 – Bimbo/HABM – Cafe' do Brasil (Caffè KIMBO Espresso Napoletano)

(Rechtssache T-569/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Bimbo, SA (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Fernández Fernández-Pacheco)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Cafe' do Brasil SpA (Melito di Napoli, Italien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 29. August 2013 in der Sache R 1561/2012-4 aufzuheben,

der Streithelferin die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke in rot, gold, weiß und schwarz mit den Wortbestandteilen „Caffè KIMBO Espresso Napoletano“, für eine Reihe von Waren und Dienstleistungen in den Klassen 30, 32 und 43 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 4 037 933.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Spanische Marke Nr. 291 655 für das Wort „BIMBO“ für Waren in der Klasse 30 und ältere in Spanien notorisch bekannte Marke BIMBO für Waren in Klasse 30.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Teilweise Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.