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Klage, eingereicht am 16. November 2009 - CheapFlights International/HABM - Cheapflights (Cheapflights)

(Rechtssache T-461/09)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: CheapFlights International Ltd (Ballybofey, Irland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H. Hartwig und A. von Mühlendahl)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Cheapflights Ltd (London, Vereinigtes Königreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 31. August 2009 in der Sache R 1607/2007-4 aufzuheben;

die von der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung des Beklagten vom 10. August 2007 im Widerspruchsverfahren B 849 150 eingelegte Beschwerde zurückzuweisen;

dem Beklagten die Kosten einschließlich derjenigen, die der Klägerin vor der Beschwerdekammer entstanden sind, aufzuerlegen;

der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer, sofern sie dem vorliegenden Verfahren beitritt, die Verfahrenskosten einschließlich derjenigen, die der Klägerin vor der Beschwerdekammer entstanden sind, aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Schwarz-weiße Bildmarke "Cheapflights" für Dienstleistungen der Klassen 38, 39, 41, 42, 43 und 44.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragenes farbiges irisches Bildzeichen "CheapFlights" für Dienstleistungen der Klassen 35, 36, 38, 39, 41, 42, 43 und 44; angemeldete irische Wortmarke "CHEAPFLIGHTS" für Dienstleistungen der Klassen 35, 39 und 43; eingetragene irische Wortmarke "CHEAPFLIGHTS" für Dienstleistungen der Klassen 38, 41, 42 und 44; eingetragenes irisches Bildzeichen "CheapFlights.ie" für Dienstleistungen der Klassen 35, 39, 41, 42 und 43; eingetragenes internationales Bildzeichen "CheapFlights" für Dienstleistungen der Klassen 35, 38, 39 und 42.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde in vollem Umfang stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und vollständige Zurückweisung des Widerspruchs.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, weil die Beschwerdekammer zu Unrecht angenommen habe, dass zwischen den betroffenen Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe.

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