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Urteil des Gerichts vom 11. Juni 2014 – Communicaid Group/Kommission

(Rechtssache T-4/13)1

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Erbringung von Dienstleistungen des Sprachunterrichts für das Personal der Organe, Einrichtungen und Agenturen der Union mit Standort in Brüssel – Ablehnung der Angebote eines Bieters – Grundsatz der Transparenz – Nichtdiskriminierung – Gleichbehandlung – Art. 94 der Haushaltsordnung – Auswahlkriterien – Begründungspflicht – Zuschlagskriterien – Offensichtlicher Beurteilungsfehler)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Communicaid Group Ltd (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: C. Brennan, Solicitor, F. Randolph, QC, und M. Gary, Barrister)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Delaude und S. Lejeune im Beistand der Rechtsanwälte P. Wytinck und B. Hoorelbeke)

Gegenstand

Klage auf vollständige oder teilweise Nichtigerklärung der Beschlüsse, mit denen die Kommission die Communicaid Group Ltd nicht als Bestbieterin für die Lose 1, 2, 4, 7, 8 und 9 der Ausschreibung HR/R3/PR/2012/002 hinsichtlich Rahmenvereinbarungen über die Abhaltung von Sprachkursen für das Personal der Organe, Einrichtungen und Agenturen der Europäischen Union mit Standort in Brüssel (Belgien) gereiht hat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Communicaid Group Ltd trägt die Kosten, einschließlich der Kosten, die durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstanden sind.

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1     ABl. C 71 vom 9.3.2013.