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Urteil des Gerichts vom 4. Mai 2016 – Andres u. a./EZB

(Rechtssache T-129/14 P)1

(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Bedienstete der EZB – Ruhegehälter – Reform des Vorsorgesystems – Einfrieren des Versorgungsplans – Beschäftigungsbedingungen für das Personal der EZB – Recht auf Anhörung – Unterschiedlicher Charakter von vertraglichem und statutarischem Beschäftigungsverhältnis – Verfälschung – Rechtsfehler)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführer: Carlos Andres (Frankfurt am Main, Deutschland) und die 150 weiteren im Anhang des Urteils namentlich aufgeführten Kläger (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Zentralbank (EZB) (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Ehlers und M. López Torres, dann B. Ehlers und F. Malfrère im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 11. Dezember 2013, Andres u. a./EZB (F-15/10, EU:F:2013:194), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Carlos Andres und die weiteren im Anhang namentlich aufgeführten Rechtsmittelführer tragen die Kosten.

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1     ABl. C 159 vom 26.5.2014.